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Die Megabanner GmbH & Co. KG ist ein United PrintFlow Solutions-Unternehmen.

Die Internetplattform megabanner.de wird von der Megabanner GmbH & Co. KG betrieben.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

DER UNITED PRINTFLOW SOLUTIONS FÜR UNTERNEHMER

§1 GELTUNG, SPRACHE

1 - Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend „Kunde“) über unseren MEGABANNER-Onlineshop (nachfolgend „Webshop“ oder „MEGABANNER”) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2 - Geschäftsbedingungen des Kunden finden zu keinem Zeitpunkt Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.

3 - Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

 

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS, AUFTRAGGEBER

1 - Unsere Angebote im Webshop sowie individuell erstellte Angebote sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.

2 - Durch Aufgabe einer Bestellung im Webshop (welche das vorherige Log-In und die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordert), gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb des betreffenden Produkts/der betreffenden Produkte oder zur Beauftragung der betreffenden Dienstleistung ab.

3 - Wir senden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebotes eine E-Mail-Bestätigung über den Erhalt des Angebotes zu, die sogleich eine Annahme des Angebotes darstellt.

4 - Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferungen in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.

5 - Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob in eigenem oder fremden Namen, gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers.

Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

 

§3 WIDERRUFSRECHT

1 - Ausschluss des Widerrufsrechts bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt wurden.

2 - Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen - über die Lieferung von Ware, die nicht vorgefertigt ist und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist. Soweit die Herstellung der Druckerzeugnisse über die Internetseite von MEGABANNER nach Kundenspezifikation erfolgt, besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.

3 - Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.

4 - Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.

 

§4 KOMMUNIKATION, MITTEILUNGEN

1 - Der Auftraggeber hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet. Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber stillschweigend auch für künftige Aufträge.

2 - Insbesondere hat der Auftraggeber durch Einstellung seines Spamfilters und E-Mail-Clients (lokal und/oder bei seinem Provider) zu gewährleisten, dass ihn E-Mails der MEGABANNER erreichen.

3. Mitteilungen der MEGABANNER, die per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen, soweit dieser Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher gilt dies nur, soweit die Erklärung nicht von besonderer / elementarer (rechtsgestaltender) Bedeutung ist.

4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, nicht bei ihm eingegangen ist. Für Übertragungsfehler steht die MEGABANNER nur ein, wenn deren Ursache in ihrer Sphäre begründet ist.

5. Die MEGABANNER ist regelmäßig nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail-Adressen hinzuweisen.


§5 PREISE, ZAHLUNG, SICHERHEITEN

1 - Unsere Preise beinhalten die Verpackung, den Standardversand an eine Lieferadresse (mit Ausnahme der Samstagszustellung) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer, nicht aber den Versand an mehrere Lieferadressen. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.

2 - Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart, liefern wir gegen Vorauskasse, per Kauf auf Rechnung (für geprüfte Unternehmen und Behörden, Vereine, Öffentliche Einrichtungen und Kommunen), Kreditkarte (Mastercard, Visa, American Express), ApplePay, SOFORTÜberweisung (KlarnaSofort), giropay und EPS jeweils gegen Rechnung (die per E-Mail versandt wird und auch in unserer Annahme enthalten sein kann).

3 - Bei der Zahlung per Kreditkarte, ApplePay, SOFORTÜberweisung (KlarnaSofort), giropay und EPS erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos / des Bankkontos des Kunden mit Abgabe des Angebotes durch den Kunden.

4 - Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

5 - Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird und nicht mehr zurückgegeben werden kann.

6 - Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.

7 - Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit Preisangebote befristet sind, ist die Gültigkeitsdauer auf den Shopseiten besonders gekennzeichnet.

8 - Alle genannten Preise gelten generell unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und spätestens eine Woche nach dem Eingang der Bestellung die Übermittlung von druckfähigen Daten erfolgt. Druckfähige Daten sind dabei solche, die den Vorgaben an Formaten etc. entsprechen, die in der Druckdatenanleitung der MEGABANNER aufgeführt werden.

9 - Kann die ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers im Rahmen der qualifizierten Bestätigungsanfrage beim Bundeszentralamt für Steuern nicht validiert werden, so wird der Auftrag auch bei einer grenzüberschreitenden Lieferung umsatzsteuerpflichtig abgerechnet. Das Risiko der Nicht-Validierung der ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer trägt der Auftraggeber, sofern dies auf Umständen beruht, die MEGABANNER nicht zu vertreten hat.

10 - Sämtliche Leistungen der MEGABANNER werden grundsätzlich zum Regelsteuersatz abgerechnet. Gilt für das Druckerzeugnis ein ermäßigter Steuersatz, hat der Auftraggeber die dafür erforderlichen Voraussetzungen spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Druckdaten schriftlich gegenüber MEGABANNER anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist muss MEGABANNER die Anfrage des Auftraggebers nicht mehr berücksichtigen.

11 - Sofern Aufträge nach entsprechender Prüfung durch MEGABANNER zum ermäßigten Steuersatz abgerechnet werden können, wird eine korrigierte Abrechnung erstellt und an den Auftraggeber übermittelt. Auf Anforderung des Auftraggebers wird ihm ein etwaig bestehender, vereinnahmter Differenzbetrag durch MEGABANNER zurückerstattet.

12 - Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes bzw. Produktionskosten im Falle einer Stornierung werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

13 - Proofs und Änderung übermittelter Daten oder ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber über die gesetzlichen Verpflichtungen der MEGABANNER hinaus veranlasst sind, werden zusätzlich berechnet.

14 - Bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der Lieferadresse werden die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn dafür zusätzliche Kosten entstehen.

Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.

 

§6 BONITÄTSPRÜFUNG

1 - MEGABANNER prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt und keine Vorkasse erfolgt ist, auch bei Bestandskunden die Bonität. Wir behalten uns daher das Recht vor, persönliche Daten zur Prüfung der Bonität des Auftraggebers an unten genannte Wirtschaftsauskunfteien zu übermitteln, um Auskünfte zur Bonitätsprüfung einzuholen und zu verarbeiten und abhängig vom Ergebnis insbesondere die Zahlungsart „Rechnung“ / „Kauf auf Rechnung“ zu ermöglichen. Weitere Ausführungen entnehmen Sie auch https://www.MEGABANNER.de/datenschutz.

 

§ 7 DRUCK- UND AUFTRAGSDATEN, DATENÜBERTRAGUNG

1 - Die Daten sind in den von uns angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Die Inhalte der Datenblätter sind zwingend zu beachten. Für abweichende Dateiformate können wir dem Kunden eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von uns schriftlich genehmigt. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von uns zu verantworten sind.

Die MEGABANNER führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten sowie mit solchen Spezifikationen zu übermitteln, wie sie in der Druckdatenanleitung von MEGABANNER genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.

2 - Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens uns. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder bei ausdrücklicher Vereinbarung (Profi-Datencheck).

3 - Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, Kopien der Daten anzufertigen.

4 - MEGABANNER hat sich unternehmenspolitisch zur Neutralität in jeglicher Hinsicht verpflichtet. Druckaufträge, insbesondere mit der Option Sponsoring, sind daher nicht für politische, religiöse/weltanschauliche, rassistische, menschen-/geschlechterverachtende, gewaltverherrlichende oder ähnliche Motive möglich. MEGABANNER behält sich vor, solche Druckaufträge entsprechend umzustellen oder gemäß II. 4. abzulehnen bzw. zu kündigen.

5 - Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an die MEGABANNER sorgfältig zu prüfen, denn eine Überprüfung hinsichtlich Orthografie, Seitenanordnung o.ä. durch die MEGABANNER findet nicht statt.

6 - Dem Auftraggeber stehen drei Möglichkeiten zur Überprüfung seiner Druckdaten im Sinne der technischen Vorgaben durch die MEGABANNER zur Verfügung. Im Rahmen des kostenfreien, immer eingeschlossenen Service PROFI-Datencheck“ werden die Druckdaten auf generelle Druckfähigkeit geprüft. Im Rahmen des aufpreispflichtigen Sonderservice "GOLD-Datencheck“ wird zusätzlich die Qualität der Druckdaten für ein optimales Druckergebnis überprüft. Im Rahmen des aufpreispflichtigen Sonderservice "PLATIN-Datencheck" wird neben der Qualitätsprüfung der Druckdaten für ein optimales Druckergebnis auch ein Proof erstellt und an den Auftraggeber zur Freigabe übermittelt.

7 - Sind die Druckdaten fehlerhaft im Sinne der vorstehenden Ziffer, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Auftraggeber so dann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu liefern bzw. die Daten durch die MEGABANNER im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen. Auf sein eigenes Risiko bleibt es dem Auftraggeber zudem unbenommen, den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen oder den Auftrag kostenpflichtig zu stornieren.

8 - Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als auf der Webseite angebotene Formate verarbeitet, was ggf. eine unvermeidbare Konvertierung beinhaltet. Sofern daraus Fehler entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

9 - Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

10 - Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die MEGABANNER die Daten konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.


§8 ONLINE GESTALTEN

1 - Soweit der Kunde Druckprodukte über das Tool „Online Gestalten“ gestaltet, gilt § 7 DRUCK- UND AUFTRAGSDATEN, DATENÜBERTRAGUNG entsprechend für die von dem Kunden übertragenen Daten für das Online Gestalten.

 

§ 9 BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR LAYOUT LEISTUNGEN / DESIGN SERVICE

1 - Wenn der Kunde Layout Leistungen bzw. den Design Service (im Folgenden: „Layout“ oder „Gestaltung“) auswählt, gilt § 7 DRUCK- UND AUFTRAGSDATEN, DATENÜBERTRAGUNG entsprechend für die von dem Kunden übertragenen Inhalte.

2 - Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Leistungen, die in dem für den jeweiligen Auftrag maßgebenden Angebot jeweils explizit aufgelistet sind.

3 - Das Layout / die Gestaltung gilt als erbracht mit der Übersendung des Layouts / der Gestaltung in das Kundenkonto des Kunden oder mit der Übersendung per E-Mail an den Kunden.

4 - Die im Preis inbegriffenen Korrekturläufe ergeben sich aus der entsprechenden
Leistungsbeschreibung im Webshop. Darüber hinausgehende Änderungswünsche des Kunden werden nach vorheriger Absprache mit dem Kunden zusätzlich berechnet.

5 - Der Kunde erhält das ausschließliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, räumlich auf Deutschland beschränkte Nutzungsrecht, das erstellte Layout kommerziell zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.

6 - Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform vereinbart wurde.

7 -  Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der offenen Daten.

 

§10  UNBERECHTIGTE ANNAHMEVERWEIGERUNG

1 - Wird die Annahme unberechtigt verweigert, so erheben wir eine Schadenersatzpauschale von EUR 40,00. Auf diesen Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an (§ 249 II 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Wir haben ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware/der geschuldete Betrag aus dem Vertag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.

 

§ 11 LIEFERUNG, LIEFERZEIT, TEILLIEFERUNGEN, HÖHERE GEWALT

1 - Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Europäischen Union.

2 - Die für die Bestimmung der Lieferzeit maßgebliche Frist bezieht sich auf Werktage (Montag– Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Baden-Württemberg) und beginnt bei der Bestellung von Produkten einen Tag nach Eingang druckfähiger Daten bzw. Druckfreigabe innerhalb der jeweiligen Deadline sowie vollständiger Zahlung der Ware (einschließlich Umsatzsteuer); bei der Zahlart Vorauskasse ist als Datum der Zahlung der Zahlungseingang auf dem Konto der  Jelusic Digitaldruck & Werbetechnik GbR maßgebend.

3 - Die MEGABANNER ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies aufgrund einer Abwägung der Interessen sowohl von Auftraggeber als auch von MEGABANNER zumutbar ist. Bei Teillieferungen trägt die MEGABANNER die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.

4 - Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben.

5 - Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.

6 - Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

7 - Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

8 - Die in § 11 Abs. 4 und 5 getroffenen Regelungen für höhere Gewalt finden auch dann Anwendung, wenn die Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen durch eine Pandemie oder Epidemie oder durch deren Auswirkungen, z. B. durch behördlich angeordnete Betriebsschließungen oder Quarantänemaßnahmen oder durch die Betriebsabläufe behindernde Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, verursacht worden sind.

9 - Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

10 - Die Lieferung erfolgt Frei Haus und ausschließlich innerhalb der in Abs. 1 genannten Gebiete. Frei Haus bedeutet bei Frachtware bis an die erste verschließbare Haustüre, sofern der Weg ebenerdig ist; ansonsten gilt frei Bordsteinkante.

11 - Die Zustellung auf deutsche Halbinseln und Inseln ist grundsätzlich möglich, wobei es zu Ausnahmen kommen und MEGABANNER die Durchführung von Zustellungen auf Halbinseln und Inseln insoweit nicht garantieren kann. MEGABANNER wird den Auftraggeber über auftretende Ausnahmen und abweichende Lieferzeiten informieren. Die Versandkosten sind stets im genannten Preis enthalten.

12 - Die Zustellung der Lieferungen erfolgt zu geschäftsüblichen Zeiten.

13 - Der Versand an Packstationen, Postfächer oder DHL-Postfilialen ist nicht möglich.

14 - Die Lieferung von sperrigen Produkten erfolgt per Spedition, wenn benötigt auf Einwegpaletten, ein Versandtracking ist in diesem Fall nicht möglich.

15 - Die im Rahmen des Auftrags von MEGABANNER angegebenen Lieferoptionen können während der Konfiguration gewählt werden. Lieferzeiten können als verbindlich oder unverbindlich zwischen MEGABANNER und dem Auftraggeber vereinbart werden. Sofern diese verbindlich gelten sollen, so bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch MEGABANNER in Textform. Ohne Bestätigung in Textform sind angegebene
Lieferzeiten unverbindlich.

16 - Für die Einhaltung der Lieferzeiten ist der Produktionsbeginn entscheidend. Dieser ist abhängig von der rechtzeitig erfolgten Bezahlung und dem rechtzeitigen Eingang druckfähiger Daten bei MEGABANNER. Die jeweils geltenden Eingangsfristen sind dem Bestellprozess zu entnehmen.

17 - Liegen die Voraussetzungen hinsichtlich Zahlung und Daten vor, ist Produktionsbeginn noch ab diesem Eingangstag, soweit dies ein Arbeitstag ist. Im Übrigen gilt der folgende Arbeitstag als Produktionsbeginn.

18 - MEGABANNER erfüllt die ihr im Rahmen des Verpackungsgesetzes obliegenden Pflichten, insbesondere handelt es sich bei den verwendeten Verpackungen um lizenzierte Produkte.

 

§12 NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN, VORARBEITEN

1 - Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Kunden, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Kunden werden pauschal mit einer Gebühr von EUR 20,00 (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.

2 - Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden separat berechnet.

3 - Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Kunden ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Kunden liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Kunden nicht unseren Vorgaben entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu unseren Lasten. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet.

 

§13 STORNIERUNGEN, KOSTEN

1 - Stornierungen der Aufträge sind ausschließlich in den Status „Auftrag erteilt“, „Daten hochgeladen“, „Daten eingegangen“, „fehlerhafte Daten“, „Datencheck in Ordnung“, „Kommen neue Daten“, „Erinnerung fehlerhafte Daten“, „Erinnerung Daten fehlen“, „Erinnerung Daten fehlen CD“, „Druckfreigabe erteilt“, „Druckfreigabe fehlt“, „Erinnerung Druckfreigabe fehlt“, „Vorauskasse bezahlt“ sowie „Erinnerung Vorauskasse unbezahlt“ möglich. Stornierungen in einem späteren Status sind ausgeschlossen.

2 - Einzelne Positionen im Warenkorb sind nicht stornierbar. Der Warenkorb kann nur insgesamt storniert werden. Befindet sich nur eine Position im Warenkorb in einem späteren Status als in Absatz 1 aufgezählt, ist eine Stornierung nicht mehr möglich, auch wenn sich eine andere Position noch in einem früheren Status befindet.

3 - Stornierungen können nur vom Kunden selbst und ausschließlich über sein Kundenkonto beantragt werden.

 

§ 14 VERSAND, GEFAHRENÜBERGANG UND ERFÜLLUNGSORT

1 - Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.

2 - Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 1% des Rechnungsbetrages, der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung sowie der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(3) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Böblingen.


§15A ANZEIGE VON TRANSPORTSCHÄDEN

1 - Der Kunde hat den Frachtführer gem. § 438 Handelsgesetzbuch (HGB) einen Verlust oder eine Beschädigung des Gutes anzuzeigen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung.

2 - Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen.

3 - Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

4 - Im Übrigen gilt § 438 Handelsgesetzbuch.

 

§ 15B SACH- UND RECHTSMÄNGELHAFTUNG

1 - Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.

2 - Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung an ihn oder an den von ihm
bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form, auch per Fax oder E-Mail zugegangen ist.

3 - Die Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und
Zwischenerzeugnisse.

4 - Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Da der Kunde Unternehmer ist, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen (Voraussetzung für unsere Haftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt).

5 - Sollte eine oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.

6 - Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Unfrei zurückgeschickte Waren werden nicht angenommen.

7 - Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-(günstigster Versandweg), Arbeits- und Materialkosten; ausgeschlossen ist eine Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen.

8 - Falls die Nacherfüllung gemäß Absatz 4 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund sind entsprechend § 14 ausgeschlossen oder beschränkt.

9 - Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung; soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dies gilt nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden i.S.d. § 309 Nr. 7 b) BGB.

10 - Mit keiner der vorstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

 

§16 PRODUKTIONSSPEZIFISCHE BESONDERHEITEN, BEANSTANDUNGEN

(1) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.

Dies gilt insbesondere bei:
• geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
• geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
• geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Exemplaren innerhalb eines Auftrages,
• geringfügigen Schneid- und Verarbeitungstoleranzen (=Abweichungen vom Endformat); bis zu 4 mm vom geschlossenen Endformat, Werbetechnikprodukte 3% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 3 mm vom (geschlossenen) Endformat

Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.

2 - Für den Versand an eine Lieferadresse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Probeexemplare, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt.

3 - Für den Versand an mehrere Lieferadressen gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Probeexemplare, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt.

4 - Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

 

§ 17 RÜCKTRITT DES KUNDEN UND SONSTIGE HAFTUNG UNSERERSEITS

1 - Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll – abgesehen von den Fällen des §3 WIDERRUFSRECHT und § 11 LIEFERUNG, LIEFERZEIT, TEILLIEFERUNGEN, HÖHERE GEWALT – weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

2 - Wir haften uneingeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften weiterhin uneingeschränkt für Schäden aufgrund der Nichteinhaltung von Garantien und Zusicherungen sowie für Ansprüche aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie für Verletzungen von Kardinalpflichten. Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.

3 - Im Falle einer einfachen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4 - Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.

5 - Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.

6 - Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt dieser § 14 entsprechend.

7 - Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8 - Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.

9 - Mit keiner der vorstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

 

§ 18 ABTRETUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, AUFRECHNUNG

1 - Abtretungen von Forderungen unserer Kunden gegen uns sind ausgeschlossen.

2 - Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen ist unseren Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderungen.

3 - Eine Aufrechnung eigener Ansprüche unserer Kunden gegen unsere Ansprüche ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche.

 

§ 19 ELEKTRONISCHE RECHNUNG, ÄNDERUNG VON RECHNUNGEN

1 - Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.

 

§ 20 EIGENTUMSVORBEHALT

1 - Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über (Druck-)Produkte (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnisses).

2 - Die von uns an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

3 - Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.

4 - Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim uns eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache uns gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

5 - Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei unserem Miteigentum an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

6 - Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie
unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde uns gegenüber.

7 - Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

8 - Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.


§ 21 HANDELSBRAUCH

1 - Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

 

§ 22 DATEN, DATENTRÄGER

1 - Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.

2 - Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.

3 - Daten auf CD/DVD sowie weitere Auftragsunterlagen werden nicht zurückgesendet.

 

§23 RECHTE DRITTER, HAFTUNGSFREISTELLUNG

1 - Der Kunde garantiert, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und
Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

2 - Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.

3 - Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

4 - Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen soweit
• die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten oder die Erfüllung des Auftrags gegen geltende Strafgesetze verstoßen würde oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte;
• mit der Vorlage oder dem Inhalt der übertragenen Daten offensichtlich rassistische,
fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden;
• die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten sexistischer Natur ist; oder
• die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten allgemeine ethische Grundwerte missachtet oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen ist.

5 - Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor, Kundenkonten bei wiederholten Bestellungen der vorbezeichneten Art dauerhaft zu sperren und potentielle Gesetzesverstöße zur Anzeige zu bringen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir in irgendeiner Weise verpflichtet sind, Vorlagen und Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Die diesbezügliche Verantwortlichkeit liegt ausschließlich beim Kunden.

6 - Beauftragt ein Kunde die Ausführung eines Druckauftrags, welcher im Widerspruch zu den vorstehenden Absätzen steht, so sind wir berechtigt, die Ausführung des Druckauftrags abzulehnen.

Gelangt uns dieser Verstoß zur Kenntnis, nachdem ein Teil der geschuldeten Leistung bereits erbracht wurde, so sind wir berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern und die uns insoweit bereits entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn vom Kunden ersetzt zu verlangen.

 

§ 24 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

1 - Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2 - Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.

3 - Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. § 1 I des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in München für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

4 - Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

5 - Sofern in diesen AGB oder im Rahmen einer Bestellung Bezug auf AGB eines Dritten, der nicht der United PrintFlow Solutions GmbH  angehört, genommen wird, so genießen diese AGB im Fall von Widersprüchen stets Vorrang.
 

Stand: 01.01.2024

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